1. Vermögen

Die bisherige Karenzzeit beim Vermögen entfällt. Es gelten neue altersabhängige Vermögensfreibeträge:
* bis 30 Jahre: 5.000 €
* 31–40 Jahre: 10.000 €
* 41–50 Jahre: 12.500 €
* ab 51 Jahren: 20.000 €

2. Sanktionen

* Sanktionen werden deutlich verschärft:
* Bereits ab dem zweiten Meldeversäumnis sind Kürzungen von 30 % möglich.
* Auch fehlende Eigenbemühungen oder das Nichtantreten von Maßnahmen können sanktioniert werden.
* Die Kürzungsdauer beträgt grundsätzlich drei Monate.
* Wer eine zumutbare Arbeit vorsätzlich verweigert, kann den Regelbedarf zeitweise vollständig verlieren; die Miete wird weiterhin an den Vermieter gezahlt.

3. Nichterreichbarkeit

* Wer drei aufeinanderfolgende Meldetermine ohne wichtigen Grund versäumt, gilt als nicht erreichbar.
* Folge: Der Leistungsanspruch entfällt bis zur persönlichen Meldung bzw. bis zum Ende des Bewilligungszeitraums.

4. Kosten der Unterkunft (KdU)

* Grundsätzlich werden weiterhin die tatsächlichen Unterkunftskosten übernommen.* Neu ist eine Begrenzung von Anfang an auf das 1,5-Fache der örtlichen Mietobergrenze
* Überschreitet die Miete die Mietpreisbremse um mehr als 10 %, sollen Leistungsberechtigte gegen den Vermieter vorgehen.
* Bei Umzügen gelten strengere Regeln für die Anerkennung unangemessen hoher Mieten.

5. Weitere Änderungen

* Nach Abschluss des Verwaltungsverfahrens eingereichte Unterlagen sollen grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt werden.
* Kleinere Forderungen (unter 70 €) sind künftig verpflichtend aufzurechnen.
* Vermieter erhalten erweiterte Auskunftspflichten gegenüber dem Jobcenter.
* Arbeitgeber haften für rechtswidrig gezahlte Leistungen bei Scheinbeschäftigungen oder unterlassenen Meldungen.