Hohe Fehlerquote der Jobcenter

Nach Medienberichten waren im Jahr 2017 immerhin 35 % aller Widersprüche und 40 % aller Klagen gegen Hartz4-Bescheide erfolgreich. Dem lagen oft grobe Fehler bei der Aufklärung des Sachverhalts, der Dokumentation und der Rechtsanwendung zugrunde.

Mietanteil bei 100%-Sanktion

Bei einer 100%-Sanktion muss das Jobcenter den Mietanteil des sanktionierten Mitglieds der Familie auf die übrigen Mitglieder verteilen. Denn die Familie darf nicht für das Fehlverhalten eines Einzelnen haften.

Das bedeutet also, die nicht sanktionierten Familienmitglieder bekommen für den Sanktionszeitraum mehr Geld!

Diese Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 23.05.2013 – B 4 AS 67/12 R) wird von den Jobcentern häufig nicht beachtet.

Eingliederungsvereinbarung

Eine Eingliederungsvereinbarung ist nur rechtmäßig wenn sie im Gegenzug für dort festgelegte Bewerbungsbemühungen eine verbindliche Regelung zur Übernahme von Bewerbungskosten durch das Jobcenter enthält.

Ist dies nicht der Fall, kann auf die Vereinbarung auch keine Sanktion gestützt werden!

(Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, 07.11.2017 – L19 AS 1842/17 B ER)