BSG kippt Mietobergrenzen vieler Jobcenter
Das Bundessozialgericht hat mit Entscheidung vom 30.01.2019 – B 14 AS 41/18 die Mietobergrenzen der Jobcenter in den Landkreisen Börde, Harz, Segeberg und Salzlandkreis für unwirksam erklärt.
Wenn ihre Miete also nicht vollständig übernommen wird und sie in einem dieser Landkreise leben, können sie sich jetzt mit ausgezeichneten Erfolgsaussichten dagegen zu Wehr setzen. Die Bescheide sind rückwirkend bis Anfang 2018 anfechtbar.