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Onlineprüfung

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Die Entscheidungen des Jobcenters sind oft fehlerhaft. Dies betrifft meist folgende Fälle:
- Es wird zu wenig oder gar kein Geld ausgezahlt.
- Es wird Geld zurückverlangt.
- Die Zustimmung zum Umzug wird verweigert.
- Das Einkommen wird nicht richtig angerechnet.
- Die Miete wird nicht in voller Höhe übernommen.
- Es wird eine Sanktion verhängt.
Ich überprüfe für Sie die Entscheidung des Jobcenters. Ist der Bescheid fehlerhaft, können wir dagegen Widerspruch einlegen.
Falls das Jobcenter dann den Bescheid nicht korrigiert, besteht die Möglichkeit, die Angelegenheit gerichtlich zu klären.
Kosten
Die Prüfung Ihres Bescheids erfolgt im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung.
Ist ein weiteres Tätigwerden meiner Kanzlei erforderlich, steht Ihnen als Leistungsempfänger von Hartz IV für das außergerichtliche Verfahren regelmäßig Beratungshilfe zu. Auf die 15 Euro Selbstbeteiligung verzichte ich.
Für einen anschließenden Rechtsstreit vor dem Sozialgericht erhalten Sie in der Regel Prozesskostenhilfe. Meine Kosten übernimmt die Staatskasse oder – falls Ihr Bescheid fehlerhaft war – das Jobcenter.


Onlineprüfung
Diese Überprüfung ist für Sie kostenlos und unverbindlich.
Füllen Sie dazu das unten stehende Formular aus. Ich nehme dann kurzfristig Kontakt zu Ihnen auf.
Alle durch Sie hier mitgeteilten Informationen unterliegen der anwaltlichen Schweigepflicht.
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Jobcenter muss FFP2-Masken bezahlen
Das Sozialgericht Karlsruhe hat in einem Beschluss vom 11.02.2021 - S 12 AS 213/21 ER entschieden, dass das Jobcenter zusätzlich zum Regelsatz entweder als Sachleistung wöchentlich 20 FFP2-Masken an den betreffenden Hartz4-Empfänger verschicken oder als Geldleistung...
Online-Unterricht: Jobcenter muss für Computer sorgen
Das Landessozialgericht Thüringen hat in einem Beschluss vom 08.01.2021 - L 9 AS 862/20 B ER entschieden, dass das Jobcenter die Kosten für die Anschaffung eines Computers nebst Zubehör (Bildschirm, Tastatur, Maus, Drucker mit Patronen) in Höhe von insgesamt 500 €...
Zugehörigkeit zur Corona-Risikogruppe ist ein wichtiger Grund für Fernbleiben bei Jobcenter-Termin
Das Sozialgericht Hildesheim hat mit Beschluss vom 02.12.2020 - S 58 AS 4177/20 ER entschieden, dass das Jobcenter keine Sanktion wegen eines verpassten Termins verhängen darf, wenn der Leistungsbezieher zur Corona-Risikogruppe gehört und nicht zum Termin erschienen...
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