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Die Entscheidungen des Jobcenters sind oft fehlerhaft. Dies betrifft meist folgende Fälle:
- Es wird zu wenig oder gar kein Geld ausgezahlt.
- Es wird Geld zurückverlangt.
- Die Zustimmung zum Umzug wird verweigert.
- Das Einkommen wird nicht richtig angerechnet.
- Die Miete wird nicht in voller Höhe übernommen.
- Es wird eine Sanktion verhängt.
Ich überprüfe für Sie die Entscheidung des Jobcenters. Ist der Bescheid fehlerhaft, können wir dagegen Widerspruch einlegen.
Falls das Jobcenter dann den Bescheid nicht korrigiert, besteht die Möglichkeit, die Angelegenheit gerichtlich zu klären.
Kosten
Die Prüfung Ihres Bescheids erfolgt im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung.
Ist ein weiteres Tätigwerden meiner Kanzlei erforderlich, steht Ihnen als Leistungsempfänger von Hartz IV für das außergerichtliche Verfahren regelmäßig Beratungshilfe zu. Auf die 15 Euro Selbstbeteiligung verzichte ich.
Für einen anschließenden Rechtsstreit vor dem Sozialgericht erhalten Sie in der Regel Prozesskostenhilfe. Meine Kosten übernimmt die Staatskasse oder – falls Ihr Bescheid fehlerhaft war – das Jobcenter.


Onlineprüfung
Diese Überprüfung ist für Sie kostenlos und unverbindlich.
Füllen Sie dazu das unten stehende Formular aus. Ich nehme dann kurzfristig Kontakt zu Ihnen auf.
Alle durch Sie hier mitgeteilten Informationen unterliegen der anwaltlichen Schweigepflicht.
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