Die wichtigsten Änderungen durch das Bürgergeld
Der Name: Jeder der bis jetzt Hartz4 bezogen hat, erhält ab 01.01.2023 automatisch das Bürgergeld.
Der Regelsatz erhöht sich bei Alleinstehenden auf 502 €, bei Partnern auf 451 €, Kindern im Hauhalt zwischen 18-25 Jahren auf 402, bei Kindern zwischen 14-17 Jahren auf 420 €, bei Kindern zwischen 6-13 Jahren auf 348 € und bei Kindern unter 6 Jahren auf 318 €.
Es gilt bei der Miete eine Karenzzeit von einem Jahr. Das bedeutet die Miete muss für dieses Jahr in voller Höhe übernommen werden. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Miete schon im letzten Jahr nicht voll übernommen wurde.
Die Freibeträge für die Anrechnung eines Erwerbseinkommens wurden erhöht. So kann bei einem Einkommen zwischen 520 – 1.000 € ein Anteil von 30 % behalten werden.
Sanktionen erfolgen jetzt nach einem dreistufigen System: Bei der ersten Pflichtverletzung mindert sich das Bürgergeld für 1 Monat um 10%, bei der zweiten für 2 Monate um 20% und bei der dritten für 3 Monate um 30 %.
Es gibt jetzt eine Bagatellgrenze für Rückforderungen: Beträge von unter 50 € darf das Jobcenter nicht mehr zurückfordern.