Taschengeld wird nicht angerechnet

Ein monatliches Taschengeld von 50 € wird nicht auf Hartz4-Leistungen angerechnet. Dies hat das Sozialgericht Düsseldorf entschieden (Az.: S 12 AS 3570/15).

In dem Fall hatte ein 25jähriger Selbstständiger aufstockende Hartz4-Leistungen erhalten und von seiner Oma jeden Monat ein Taschengeld von 50 €.

Jobcenter muss Tablet für Schulkind bezahlen

Das Jobcenter muss die Kosten eines Tablets in Höhe von 369,90 € für ein Schulkind übernehmen. Das hat das Sozialgericht Hannover am 06.02.2018 – S 68 AS 344/18 ER entschieden.

Das ist nun eine weitere Entscheidung, wonach auch einmalige Schulbedarfe von den Jobcentern zu tragen sind (zu Schulbüchern bereits LSG Niedersachsen Bremen vom 11.12.2017 – L11 AS 1175/15).

Ich kann deshalb allen Leistungsbeziehern nur dazu raten, Schulbedarfsanträge zu stellen und die Ansprüche ggf. durch Gerichtsverfahren klären zu lassen.