100% Sanktion = Obdachlos

Fall der Woche: Mandantin hat eine Räumungsklage des Vermieters wegen Mietschulden zugestellt bekommen.

Die Miete wurde zwar im Prinzip direkt vom Jobcenter an den Vermieter überwiesen, jedoch hatte es immer wieder 100%-Sanktionen gegeben. In diesen Fällen zahlt das Jobcenter gar nichts, also auch nicht die Miete, sondern gibt nur Lebensmittelgutscheine aus.

Das Problem ist, die Familie findet als Hartz4-Bezieher mit Mietschulden so schnell keine neue Wohnung. Es droht Obdachlosigkeit.

Ich werde nun ein Eilverfahren vor dem Sozialgericht gegen das Jobcenter auf Übernahme der Mietschulden einleiten. In dem Moment, wo das Jobcenter eine entsprechende Verpflichtungserklärung abgeben muss, ist die Räumungsklage unbegründet.

Muss man verhungern wenn man schlecht gewirtschaftet hat?

Gestern kam ein Mandant zu mir, der sein Hartz4 für den Monat September bereits komplett ausgegeben und schon seit mehreren Tagen nichts gegessen hatte. Das Jobcenter hatte die Zahlung eines Notgeldes abgelehnt.

Ich habe daraufhin einen Eilantrag beim Sozialgericht Hildesheim gestellt. Das Ergebnis steht noch aus. Die durchaus interessante Frage die dahinter steckt lautet:

Muss man in Deutschland schlimmstenfalls verhungern, nur weil man schlecht gewirtschaftet hat?

Eilverfahren wegen Kosten der Unterkunft

So schnell habe ich noch nie ein Gerichtsverfahren gewonnen:

Vorgestern beim Sozialgericht Hildesheim ein Eilverfahren eingeleitet, weil die Miete nicht vollständig vom Jobcenter übernommen wurde und deshalb mein Mandant ein Teil der Miete vom „Essensgeld“ bezahlen musste.

Heute kam dann das Schreiben des Jobcenters wonach ab sofort die Miete zu 100% übernommen wird.

Daraufhin direkt das Eilverfahren für erledigt erklärt. Dessen Kosten darf nun das Jobcenter übernehmen.