Fall der Woche: Mandantin hat eine Räumungsklage des Vermieters wegen Mietschulden zugestellt bekommen.
Die Miete wurde zwar im Prinzip direkt vom Jobcenter an den Vermieter überwiesen, jedoch hatte es immer wieder 100%-Sanktionen gegeben. In diesen Fällen zahlt das Jobcenter gar nichts, also auch nicht die Miete, sondern gibt nur Lebensmittelgutscheine aus.
Das Problem ist, die Familie findet als Hartz4-Bezieher mit Mietschulden so schnell keine neue Wohnung. Es droht Obdachlosigkeit.
Ich werde nun ein Eilverfahren vor dem Sozialgericht gegen das Jobcenter auf Übernahme der Mietschulden einleiten. In dem Moment, wo das Jobcenter eine entsprechende Verpflichtungserklärung abgeben muss, ist die Räumungsklage unbegründet.