Jobcenter muss FFP2-Masken bezahlen

Das Sozialgericht Karlsruhe hat in einem Beschluss vom 11.02.2021 – S 12 AS 213/21 ER entschieden, dass das Jobcenter zusätzlich zum Regelsatz entweder als Sachleistung wöchentlich 20 FFP2-Masken an den betreffenden Hartz4-Empfänger verschicken oder als Geldleistung hierfür monatlich weitere 129,- € zahlen muss.

Diese Entscheidung gilt nur für den betreffenden Leistungsbezieher in dem Verfahren. Dennoch stehen die Chancen nicht schlecht, dass sich auch andere Sozialgerichte an dieser Entscheidung orientieren werden.

Wenn Sie Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII beziehen, sollten Sie deshalb bei Ihrem zuständigen Jobcenter / Sozialamt einen entsprechenden schriftlichen Antrag stellen. Setzen Sie für die Entscheidung eine Frist von 5 Tagen und stellen Sie sicher, dass Sie den Zugang Ihres Schreibens nachweisen können (am besten per Fax oder per Einschreiben mit Rückschein verschicken).

Sollte der Antrag abgelehnt werden oder innerhalb der Frist keine Reaktion erfolgen, können Sie sich gerne melden.