60%-Sanktion trotz akuter Krebserkrankung
Ein bemerkenswerter Fall aus meiner täglichen Praxis:
Das Jobcenter verhängte eine 60%-Sanktion, obwohl der Betroffene kurz zuvor an Krebs erkrankt war und eine Chemotherapie durchgeführt werden musste. Das bedeutete, dass er nahezu kein Bargeld mehr zur Verfügung hatte, weil die restlichen 40% fast vollständig durch das Jobcenter direkt an den Vermieter überwiesen wurden. Der Betroffene war zur Bestreitung des Lebensunterhalts auf Lebensmittelgutscheine angewiesen. Hinzu kam, dass die Chemotherapie in einer anderen Stadt erfolgte, so dass erhebliche Fahrtkosten aufgewendet werden mussten.
Da dies m.E. nicht zumutbar ist, legten wir gegen den Bescheid Widerspruch ein und stellten einen Eilantrag beim Sozialgericht. Diesem wurde sodann mit Beschluss vom 22.05.2018 auch stattgeben.