Jobcenter übernimmt Nachzahlung von Nebenkosten nicht

In diesen Tagen erhalten viele die Nebenkostenabrechnung für das vergangene Jahr. Gerade aufgrund der stark gestiegenen Heizkosten wird häufig eine Nachzahlung verlangt.

Die Nebenkostenabrechnung sollten Sie umgehend beim Jobcenter einreichen. Falls das Jobcenter die Nachzahlung nicht (vollständig) übernimmt, bestehen für einen Widerspruch gute Erfolgsaussichten.

Denn die Jobcenter begründen die Ablehnung meist damit, dass die Nebenkosten unangemessen hoch seien. Allerdings ist das Jobcenter nach § 22 SGB II in der Regel verpflichtet, die Miete und die Heizkosten vollständig zu übernehmen, falls nicht vorher ein sog. Kostensenkungsverfahren durchgeführt wurde.

Ein solches Kostensenkungsverfahren dauert in der Regel 6 Monate. Es beginnt damit, dass das Jobcenter Ihnen schriftlich mitteilt, das Ihre Miete / Nebenkosten zu hoch sind und Sie auffordert, sich innerhalb einer bestimmten Frist eine neue Wohnung zu suchen. Falls Sie dieser Aufforderung nicht nachkommen, darf das Jobcenter nach Ablauf der Frist die Miete / Nebenkosten kürzen.

Hat ein solches Kostensenkungsverfahren bei Ihnen in der Vergangenheit noch nicht stattgefunden, muss das Jobcenter in der Regel auch die neue Nebenkostennachzahlung vollständig übernehmen.

Gerne können Sie uns Ihren Bescheid zur kostenlosen Prüfung übermitteln.