Schulpflichtige Kinder im Leistungsbezug haben einen Anspruch auf Übernahme der Kosten für die Anschaffung eines Tablets, wenn ein solches wegen des Coronavirus für den digitalen Unterricht zu Hause benötigt wird (LSG NRW, Beschluss vom 22.05.2020 – L 7 AS 719/20 B ER).
Wenn Sie einen solchen Bedarf haben, gehen Sie bitte folgendermaßen vor:
1. Besorgen Sie sich von der Schule eine Bescheinigung, in der bestätigt wird, dass Ihr Kind einen Laptop /Tablet für den Unterricht benötigt.
2. Stellen Sie beim Jobcenter einen schriftlichen Antrag auf Übernahme der Kosten für die Anschaffung des Laptops / Tablets und legen Sie die Bescheinigung der Schule dazu.
3. Falls der Antrag trotzdem abgelehnt wird, beantragen Sie beim örtlichen Amtsgericht Beratungshilfe und melden sich dann bei uns (Beachte: die Widerspruchsfrist beträgt nur einen Monat nach Zugang des Bescheids).