Das Sozialgericht Hildesheim hat mit Beschluss vom 27.11.2020 – S 33 AS 4176/20 ER erstmals das aktuelle Konzept des Landkreises Göttingen zur Bestimmung der angemessenen Kosten der Unterkunft (erstellt durch das Institut Wohnen und Umwelt – IWU) für rechtswidrig erklärt.

Bemängel wurde insbesondere, dass aus den Gemeinden Rosdorf und Bovenden ein Vergleichsraum gebildet wurde, obwohl diese Gemeinden jeweils nördlich bzw. südlich von Göttingen liegen und damit keinen zusammenhängenden Raum bilden. Auch bestehe keine vergleichbare Infrastruktur oder vekehrstechnische Verbundenheit.

Der Landkreis wurde deshalb durch das Gericht verpflichtet, die Miete ab sofort in tatsächlicher Höhe zu übernehmen.

Diese Entscheidung gilt zwar nur zwischen den Parteien des Rechtsstreits, hat aber eine erhebliche Signalwirkung.