Das Jobcenter muss die Kosten eines Tablets in Höhe von 369,90 € für ein Schulkind übernehmen. Das hat das Sozialgericht Hannover am 06.02.2018 – S 68 AS 344/18 ER entschieden.

Das ist nun eine weitere Entscheidung, wonach auch einmalige Schulbedarfe von den Jobcentern zu tragen sind (zu Schulbüchern bereits LSG Niedersachsen Bremen vom 11.12.2017 – L11 AS 1175/15).

Ich kann deshalb allen Leistungsbeziehern nur dazu raten, Schulbedarfsanträge zu stellen und die Ansprüche ggf. durch Gerichtsverfahren klären zu lassen.