Ein wichtiges Urteil, welches Hartz4-Beziehern den Rücken stärkt:
Das Bundessozialgericht hat am 02.08.2018 – III ZR 466/16 entschieden, dass die Sozialleistungsträger besondere Beratungspflichten treffen. Ein Mensch mit Behinderung hatte Hartz4 beantragt, obwohl ihm eigentlich eine höhere Erwerbsminderungsrente zustand. Dadurch hatte er über 14 Jahre insgesamt 50.000 € zu wenig erhalten. Das Gericht sprach ihm Schadensersatz zu, weil seine Sachbearbeiterin ihn auf die Möglichkeit einer solchen Erwerbsminderungsrente hätte hinweisen müssen.