Eine erfreuliche Entscheidung:

Das Landessozialgericht Schleswig-Holstein hat mit Beschluss vom 01.06.2018 – L 6 AS 86/18 B ER nochmals deutlich gemacht, dass das Jobcenter nur dann einen Umzug wegen zu hoher Miete verlangen kann, wenn der Umzug auch für die Kinder zumutbar ist.