Das Sozialgericht Gotha hat in einer aktuellen Entscheidung vom 17.8.2018 – S 26 AS 3971/17 das Jobcenter dazu verurteilt, die Kosten für die Anschaffung eines PC’s / Laptops in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses zu übernehmen, weil die Kinder in der Bedarfsgemeinschaft diesen für ihre schulische Ausbildung benötigten.
Ohne internetfähigen PC/Laptop sei die Befolgung organisatorischer Vorgaben der Schule zu großen Teilen nicht mehr möglich, so das Gericht.
Diese Entscheidung bestätigt abermals, dass es sich gerade im Schulbereich lohnt, Anträge auf Mehrbedarf zu stellen und die Ansprüche notfalls gerichtlich klären zu lassen (vgl. zu einem Tablet bereits SG Hannover vom 06.02.2018 – S 68 AS 344/18 ER und zu Schuldbüchern LSG Niedersachsen-Bremen vom 11.12.2017 – L 11 AS 349/17).