Ein monatliches Taschengeld von 50 € wird nicht auf Hartz4-Leistungen angerechnet. Dies hat das Sozialgericht Düsseldorf entschieden (Az.: S 12 AS 3570/15).
In dem Fall hatte ein 25jähriger Selbstständiger aufstockende Hartz4-Leistungen erhalten und von seiner Oma jeden Monat ein Taschengeld von 50 €.