Das Bundessozialgericht hat am 29.08.2019 – B 14 AS 43/18 R entschieden, dass ein Umgangsrecht mit dem eigenen Kind einen Anspruch auf eine größere Wohnung begründen kann. Das bedeutet, wenn Ihr Kind z.B. an den Wochenenden und in den Schulferien bei Ihnen wohnt, ist es möglich, dass das Jobcenter die Miete für eine größere Wohnung bewilligen muss. Ob dies der Fall ist, hängt nach der Entscheidung vom Einzelfall ab. Kriterien sind vor allem die Häufigkeit der Besuche und das Alter des Kindes.