Bei einer 100%-Sanktion muss das Jobcenter den Mietanteil des sanktionierten Mitglieds der Familie auf die übrigen Mitglieder verteilen. Denn die Familie darf nicht für das Fehlverhalten eines Einzelnen haften.

Das bedeutet also, die nicht sanktionierten Familienmitglieder bekommen für den Sanktionszeitraum mehr Geld!

Diese Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 23.05.2013 – B 4 AS 67/12 R) wird von den Jobcentern häufig nicht beachtet.