Ein weiteres wichtiges Urteil für die Chancengleichheit von Menschen mit keinem oder nur geringen Einkommen:
Das Bundessozialgericht hat am 25.04.2018 – B 4 AS 19/17 R entschieden, dass das Jobcenter die Kosten der längerfristigen Lernförderung eines Kindes mit Lese-Rechtschreib-Schwäche übernehmen muss.