Die Kosten für die Beseitigung von Bettwanzen müssen vom Jobcenter übernommen werden (SG Reutlingen, Beschluß vom 13.11.2019 – S 4 AS 2464/19 ER).

In dem zugrundeliegenden Fall hatte das Jobcenter sich geweigert, diese Kosten von immerhin 1.700,- € zu tragen und auch der Vermieter wollte nicht zahlen.

Die betroffene alleinerziehende Mutter beantragte daraufhin einstweiligen Rechtsschutz beim Sozialgericht. Sie machte geltend, jede Nacht würden Bettwanzen sie und ihre beiden zwei und vier Jahre alten Kinder im Bett anzapfen. Dies sei absolut eklig. Jeden Morgen könnten sie die Bisse zählen und die Blutspuren vom Bettlaken beseitigen.

Das Sozialgericht entschied, die Kosten für die Schädlingsbekämpfung seien als Kosten der Unterkunft vom Jobcenter zu tragen. Ein Bettwanzenbefall sein wegen der Gefahr der Weiterverbreitung, der psychischen Belastung und möglicher sozialer Isolierung kein hinnehmbarer Zustand.