Für alle deren Miete oder Heizkosten durch das Jobcenter gekürzt werden:

Häufig wird durch das Jobcenter die Bildung einer Gesamtangemessenheitsgrenze nicht beachtet. Das bedeutet kurz gesagt, wenn ihr eine hohe Miete aber niedrige Heizkosten oder umgekehrt hohe Heizkosten aber eine niedrige Miete habt, kann das eine das andere ausgleichen. Es müssen dann sowohl die Miete als auch die Heizkosten zu 100% übernommen werden.

Diese relativ neue Regelung findet sich in § 22 Abs. 10 SGB II.