Aktueller Fall: Der Mandant hat einen 450 €-Job als Pizzafahrer und wegen einer Dummheit seinen Führerschein verloren.

Er teilt dies seinem Arbeitgeber mit und bietet an, von nun an im Innendienst tätig zu sein (wo wohl auch ein Bedarf besteht). Arbeitgeber lehnt ab, stellt ihn von der Arbeit frei und zahlt keinen Lohn mehr.

Der Mandant, der ergänzend Hartz4-Leistungen bezieht, bittet daraufhin um eine Kündigung, weil er bei einer Eigenkündigung Ärger mit dem Jobcenter befürchtet. Der Arbeitgeber lehnt ab.

Wir werden jetzt als erstes das Gehalt für die letzten drei Monate geltend machen. Im Grundsatz muss ein Arbeitgeber nämlich auch Lohn fürs „Nichtstun“ zahlen, wenn er die angebotene Arbeitskraft seines Arbeitnehmers nicht in Anspruch nimmt (vgl. § 615 BGB).

Die Kündigung kommt dann von ganz allein